Datenschutz

 

1.   Datenschutz

 

2.1 Geltungsbereich

Diese Vereinbarung regelt die Geheimhaltung von Datenkenntnissen, welche die KuBa Freizeitcenter AG im Rahmen ihrer Dienstleistungen für den Kunden erarbeitet und/oder erfährt. Das Bearbeiten von Personendaten muss rechtmässig, verhältnismässig undzweckmässig erfolgen.

 

2.2 Erhebung von Personen-Daten von Kunden

Wir erheben und verarbeiten Daten mit unseren Systemen (Eintritts-System und Reservationsprogramm) personenbezogene Daten unserer Kunden grundsätzlich nur, soweit dies zur Erbringung unserer Dienstleistungen ist. Wir erheben Daten um das Verhalten unserer Kunden festzustellen. Frequenzen der Besucher, Aufenthaltsdauer usw., diese Daten verwenden wir zur Personalplanung und um die Dienstleistungen am Kunden auszubauen.

 

2.3 Wahrung der Vertraulichkeit

Wir geben keine personenbezogenen Daten an Dritte weiter.

Um unsere Systeme funktionstüchtig zu halten sind wir auf externe Dienstleister angewiesen. Der Dienstleister verpflichtet sich, über alle ihm offen gelegten Informationen, das fachliche Know-how sowie Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse, die er im Rahmen von Arbeiten beim oder für den Auftraggeber erfährt, Stillschweigen zu bewahren und Dritten weder ganz noch auszugsweise zugänglich zu machen. Die Vertraulichkeit ist zu wahren und bleibt auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses bestehen.

Vorbehalten bleiben gesetzliche Aufklärungspflichten. Zudem dürfen die Mitarbeiter im Dienste des Gerichtswesens nur auf die Personendaten zugreifen, die sie zur Erfüllung ihrer Aufgaben tatsächlich benötigen.

 

KuBa Freizeitcenter AG