Allg. Bedingungen - Hausordnung

Liebe Gäste


Herzlich Willkommen! Wir wollen, dass Sie sich in unserer Anlage wohlfühlen, sich vergnügen und erholen können.
Damit dies für alle Gäste möglich ist, gelten auch in unserer Anlage einige Spielregeln. Beachten Sie deshalb die
Hinweise unseres Personals und diese Hausordnung. Bitte nehmen Sie auf die anderen Gäste Rücksicht und
verhalten Sie sich so, dass keine anderen Gäste belästigt oder gefährdet werden. Wir wünschen Ihnen einen
angenehmen Aufenthalt. Für Fragen, Wünsche und Anregungen stehen Ihnen unsere Mitarbeitenden gerne zur
Verfügung.


1. Gültigkeit


Diese Hausordnung gilt in der gesamten Anlage KuBa Freizeitcenter AG.


2. Zutrittsregelung


Die Gäste erhalten gegen eine Bezahlung an der Kasse einen Eintritt. Alle Abonnemente sind an der Kasse
erhältlich. Die Einzel-Eintritte berechtigen nur zum einmaligen Eintritt. Abonnemente sind persönlich und sind bis
zur vollständigen Entwertung, bzw. bis zum Ablauf gültig. Gelöste Eintritte und Abonnemente werden nicht
zurückgenommen. Die Eintrittspreise und Platzmieten sind in separaten Preislisten geregelt.
Schulklassen und Gruppen betreten und verlassen die Sportanlage unter der Führung der Gruppenleitung
geschlossen.


Die Gruppenleiter/In trägt die Verantwortung in Bezug auf Sicherheit und Einhaltung der Hausordnung seiner/ihrer
Klasse/Gruppe.


Die Benutzung der KuBa Freizeitcenter AG kann aus technischen sowie Sicherheits- und organisatorischen
Gründen ganz oder teilweise eingeschränkt werden. Ebenso kann die Nutzung auf eine bestimmte Nutzergruppe
beschränkt werden. Ein Anspruch auf Rückerstattung der bereits geleisteten Gebühr besteht nicht.


Der Zutritt zur Anlage kann nicht gestattet werden für:
a. Personen, die unter Einfluss berauschender Mittel, sich selber oder andere Gäste gefährden könnten
b. Personen, die Tiere mit sich führen (ausgenommen sind Blinde mit Führerhunden)


3. Altersbestimmung


Kinder unter 8 Jahren haben nur Zutritt in Begleitung von Personen, die mindestens 18 Jahre alt sind.


4. Anweisungen des Personals


Die Mitarbeiter der KuBa Freizeitcenter AG überwachen den Betrieb und sind befugt, aufgrund der örtlichen
Verhältnisse jederzeit ergänzende Regelungen für die Nutzung der jeweiligen Anlage festzulegen und
anzuwenden. Diesen Anweisungen muss vollumfänglich Folge geleistet werden. Bitte beachten Sie, dass solche
Anordnungen stets im Interesse der Sicherheit und des Wohlbefindens unserer Gäste sowie eines geordneten
Betriebes erfolgen.


5. Bewilligungspflicht


Nachfolgende Tätigkeiten sind nur mit ausdrücklicher Bewilligung der Geschäftsleitung der KuBa Freizeitcenter AG
gestattet:
 Veranstaltungen jeglicher Art (inkl. Politische Aktionen wie z.B. dem Sammeln von Unterschriften)
 Durchführung von geleiteten Trainings und/oder Unterricht während den allgemeinen Öffnungszeiten
 Verteilen oder Verkauf von Dienstleistungen, Waren und Produkten
 Verteilen von Prospekten und anderen Drucksachen


Das begründete Gesuch muss schriftlich und rechtzeitig eingereicht werden. Es besteht kein Anspruch auf
Erteilung einer Bewilligung. Das Einholen von allfälligen weiteren Bewilligungen (z.B. Gastwirtschaftsgesetz u.a.)
ist Sache des Veranstalters.


6. Fotografieren und Filmen


Die Verwendung von Bild- und Tonaufzeichnungsgeräten ist grundsätzlich nicht gestattet. Die Geschäftsleitung der
KuBa Freizeitcenter AG erteilt in Ausnahmefällen schriftliche Bewilligungen für Bild- und Tonaufzeichnungsgeräte.
Die gesamte Sportanlage ist aus Sicherheitsgründen videoüberwacht.


7. Verhalten


a. Allgemein
 Abfälle aller Art und PET-Flaschen sind in die bereitgestellten Abfalleimer zu entsorgen
 Der Betrieb eigener Musikapparate ist nicht erlaubt, ausser mit Kopfhörern
 Das Mitbringen von alkoholischen Getränken ist nicht erlaubt
 Essen und Rauchen ist in den Räumlichkeiten verboten
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b. Speziell Strandbad
 Es ist nur gestattet, ohne Unterwäsche in Badehosen und Badeanzug zu baden. Auch Kleinkinder
müssen ein Höschen tragen
 Die Verwendung von Schwimmhilfen ist nur im Nichtschwimmerbecken erlaubt
 Das Hineinstossen und Hineinwerfen von Badegästen in die Becken ist verboten, ebenso Kopfsprünge
in das Nichtschwimmerbecken.
 Letzter Einlass 30 Minuten vor Betriebsschluss
 Bei kühler oder schlechter Witterung kann das Strandbad früher als publiziert geschlossen werden.


c. Speziell Kunsteisbahn
 Das Betreten der Eisfläche während der Eisreinigung ist aus Sicherheitsgründen strikte verboten.
Ebenfalls verboten ist das Betreten ohne Schlittschuhe, respektive das Betreten sämtlicher übriger
Flächen und Räume, die nicht mit schlittschuhgängigem Belag ausgerüstet sind.

 Verboten ist:
(1) das Beschädigen der Eisfläche
(2) Essen, Trinken und Rauchen auf dem Eisfeld
(3) Schneeballwerfen
 Eishockey darf nur während den hierfür bestimmten Zeiten oder innerhalb der betreffenden
Abschrankungen gespielt werden.
 Zum Aufwärmen vor den Spielen ist der Parkplatz zu benutzen
 In sämtlichen Garderoben, Duschen und Garderobenkorridoren gilt ein Alkoholverbot. Ausdrücklich
verboten ist mitbringen und aufbereiten von Esswaren. Jegliches Catering in den Räumlichkeiten ohne
Erlaubnis ist verboten. Garderoben und andere zugewiesene Räume sind aufgeräumt zu verlassen.
 Die Garderoben sind spätestens 45 Minuten nach dem Match resp. Trainingsende zu verlassen
 Öffentlicher Eislauf letzter Einlass 45 Minuten vor Betriebsschluss


8. Haftung


Das Benutzen der KuBa Freizeitcenter AG erfolgt auf eigenes Risiko und auf eigene Gefahr des Gastes. Seitens
der KuBa Freizeitcenter AG wird jede Haftung für Schäden bei Unfällen, Verletzungen und/oder Krankheiten des
Gastes ausdrücklich abgelehnt bzw. ist ausdrücklich auf Vorsatz und Grobfahrlässigkeit beschränkt, ebenso für
Hilfspersonen der KuBa Freizeitcenter AG. Die Haftung für den Verlust von Wertgegenständen der Kunden in den
Räumlichkeiten der KuBa Freizeitcenter AG wird ausdrücklich wegbedungen.
Der Kunde haftet für die von ihm verursachten Beschädigungen an Mobiliar, Einrichtungen sowie den Verlust von
Leihgegenständen und hat der KuBa Freizeitcenter AG die entsprechenden Reparatur- und/oder Ersatzkosten
vollumfänglich zu bezahlen.


9. Lob und Kritik


Bitte richten Sie Lob und Kritik in erster Linie an die Geschäftsführung. Kontaktdaten finden Sie
unter www.kuba-rheinfelden.ch


10. Inkrafttreten


Diese Hausordnung tritt per 1.10.2021 in Kraft
Bitte beachten Sie auch die Informationen auf www.kuba-rheinfelden.ch


11. Sanktionen


Wer einzelnen Bestimmungen dieser Verordnung oder den Weisungen des Personals zuwiderhandelt, kann von
der Anlage verwiesen oder auch mit einem Verbot für die Anlage belegt werden. Der KuBa Freizeitcenter AG als
Betreiberin oder ein anderweitig betroffener Benutzer entstandener Schaden muss vollumfänglich abgegolten
werden. Für die Wegweisung ist der zum Zeitpunkt im Amt stehende Mitarbeiter der KuBa Freizeitcenter zuständig.
Zur Erteilung eines weiterführenden Haus- und Zutrittsverbotes ist der Geschäftsführer der KuBa Freizeitcenter AG
ermächtigt.


Zur Durchsetzung dieser Bestimmungen und der betrieblichen Anweisungen kann das Personal die Hilfe der
Polizei in Anspruch nehmen.


Bei mutwilliger Verunreinigung oder Beschädigungen der Anlagen kann die Betriebsleitung, unabhängig vom
entstandenen Schaden, vom Verursacher nebst der Abgeltung des Schadens eine angemessene Umtriebsgebühr
erheben. Beim Erlass eines partiellen und umfassenden Zutrittsverbotes wird eine allfällig vorhandene Wertkarte
(Abonnement) umgehend gesperrt. Es besteht kein Anspruch auf Rückerstattung für das nicht mehr benutzbare
Kontokorrentsaldo. Gleichzeitig erfolgt grundsätzlich keine Rückerstattung auf andere Handelsware oder
Dienstleistungsansprüche.


Ausschliesslicher Gerichtsstand für allfällige Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dieser Vereinbarung ist
der Sitz der KuBa Freizeitcenter AG in Rheinfelden.
Rheinfelden, 24. September 2021